Viktorgasse 14, 1040 Wien gutachten@bewertungsinstitut.at Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger
Gerichtssachverständige

Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger  ·  Fachgebiete 94.15 und 94.17  ·  eingetragen unter Leweda bis 07.04.2031

Ing. Kurt Leweda

Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger, eingetragen für die Bewertung von Wohnliegenschaften.

Zur Person

Ing. Kurt Leweda ist Immobilienkaufmann und seit 12. Dezember 2016 als allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger in die Gerichtssachverständigenliste eingetragen. Die Zertifizierung umfasst die Bewertung von Mehrfamilienhäusern, gemischt genutzten Liegenschaften und Wohnungseigentumsobjekten (Fachgebiet 94.15) sowie von Ein- und Zweifamilienhäusern samt Baugründen (Fachgebiet 94.17).

Die Tätigkeit umfasst Gutachten im Auftrag von Gerichten ebenso wie Privatgutachten für Kreditinstitute, Rechtsanwaltskanzleien, Notariate, Steuerberatungen, Hausverwaltungen und Privatpersonen. Er ist Mitglied der Fachgruppe Immobilien im Hauptverband der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen Österreichs.

Berufliche Grundsätze

Für die Tätigkeit als Sachverständiger gelten die Standesregeln, die mit dem Sachverständigeneid übernommen werden:

  • Unabhängigkeit und Unparteilichkeit — der Sachverständige ist Hilfsorgan des Gerichts, nicht Interessenvertreter einer Partei
  • Keine Zuwendungen — es werden keine Provisionen oder sonstigen Vorteile von Dritten angenommen; es werden keine Liegenschaften vermittelt
  • Verschwiegenheit über alle im Rahmen der Tätigkeit bekannt gewordenen Umstände
  • Bindung an den Zertifizierungsumfang — Aufträge außerhalb der eingetragenen Fachgebiete werden nicht übernommen
  • Prüfung der Befangenheit bei jeder Anfrage, auch ohne entsprechenden Hinweis des Auftraggebers
  • Warnpflicht bei drohendem Missverhältnis zwischen Honorar und Wert des Verfahrensgegenstands
  • Fortbildungspflicht im eingetragenen Fachgebiet

Erreichbarkeit

Anfragen werden persönlich bearbeitet. Für eine erste Einschätzung genügen Objektart, Adresse und Zweck der Bewertung — diese Klärung ist kostenfrei.

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Noch zu ergänzen Ausbildung und beruflicher Werdegang, Umfang der bisherigen Tätigkeit (Anzahl der behördlichen und privaten Bestellungen), allfällige Publikationen und Vortragstätigkeit. Diese Angaben sind nach den Standesregeln zulässig, müssen aber der Wahrheit entsprechen und objektiv nachprüfbar sein — sie werden daher erst nach Rücksprache eingesetzt.

Anfrage

Erste Einschätzung, kostenfrei

Für eine Ersteinschätzung genügen Objektart, Adresse und Zweck der Bewertung.