Viktorgasse 14, 1040 Wien gutachten@bewertungsinstitut.at Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger
Gerichtssachverständige

Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger  ·  Fachgebiete 94.15 und 94.17  ·  eingetragen unter Leweda bis 07.04.2031

Ablauf und Honorar

Wie ein Auftrag abgewickelt wird, wie lange es dauert und wie sich das Honorar bestimmt.

  1. Anfrage und Zweckklärung

    Objektart, Bewertungsstichtag und Zweck bestimmen Umfang und Verfahren. Telefonisch oder schriftlich, kostenfrei und unverbindlich.

  2. Auftrag und Honorarschätzung

    Vor Auftragserteilung erhalten Sie eine schriftliche Honorarschätzung und einen zugesagten Fertigstellungstermin.

  3. Befundaufnahme vor Ort

    Besichtigung, Aufmaß und Dokumentation. Auf Wunsch unter nachweislicher Ladung der Gegenseite.

  4. Gutachten

    Schriftliche Erstattung mit Befund, begründeter Verfahrenswahl, Herleitung und Ergebnis.

Honorar

Für die Honorarbemessung ist entscheidend, wer den Auftrag erteilt.

Gerichte und Verwaltungsbehörden

Bei Aufträgen von Gerichten, Staatsanwaltschaften und Verwaltungsbehörden ist das Honorar zwingend nach dem Gebührenanspruchsgesetz (GebAG) zu verzeichnen. Ein Verhandlungsspielraum besteht nicht. Droht ein Missverhältnis zwischen den zu erwartenden Gebühren und dem Wert des Verfahrensgegenstands oder der Höhe eines Kostenvorschusses, besteht eine Warn- und Aufklärungspflicht gegenüber dem Gericht und den kostentragungspflichtigen Parteien.

Privatgutachten

Bei privaten Auftraggebern wird das Honorar frei vereinbart. Maßgeblich sind Objektart, Umfang der erforderlichen Erhebungen, Zweck der Bewertung und ein allfälliger rückwirkender Stichtag. Sie erhalten vor Auftragserteilung eine schriftliche Schätzung; Mehraufwand wird nur nach vorheriger Abstimmung verrechnet.

Auch das frei vereinbarte Honorar darf nach den Standesregeln in keinem offensichtlichen Missverhältnis zur erbrachten Leistung stehen.

Noch festzulegen Konkrete Honorarsätze beziehungsweise Pauschalen je Objektkategorie. Erst nach Abstimmung — eine Preisangabe ohne belastbare Kalkulation wäre gegenüber Auftraggebern und gegenüber dem Standesrecht gleichermaßen unklug.

Dauer

Nach der Befundaufnahme und bei vollständiger Unterlagenlage werden Gutachten in der Regel innerhalb von zwei bis drei Wochen erstattet. Rückwirkende Bewertungen auf länger zurückliegende Stichtage erfordern zusätzliche Erhebungen und damit mehr Zeit. Der Termin wird bei Auftragserteilung schriftlich zugesagt.

Benötigte Unterlagen

Grundbuchsauszug, Lage- und Bauplan, bei vermieteten Objekten Mietzinsliste und Mietverträge, bei Wohnungseigentum die Nutzwertermittlung samt Wohnungseigentumsvertrag. Was fehlt, wird im Rahmen der Befundaufnahme erhoben — der Aufwand dafür wird vorab genannt.

Anfrage

Erste Einschätzung, kostenfrei

Für eine Ersteinschätzung genügen Objektart, Adresse und Zweck der Bewertung.