Viktorgasse 14, 1040 Wien gutachten@bewertungsinstitut.at Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger
Gerichtssachverständige

Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger  ·  Fachgebiete 94.15 und 94.17  ·  eingetragen unter Leweda bis 07.04.2031

Marktwerteinschätzung

Eine Wertindikation für Ihre eigene Entscheidung — dort, wo Sie Klarheit brauchen, aber niemandem etwas nachweisen müssen.

Kurz gefasst: Die Marktwerteinschätzung ist eine fundierte Indikation des erzielbaren Marktwerts auf Basis von Lage, Objektzustand und Vergleichsdatenlage. Sie ist kein Gutachten und nicht dafür bestimmt, bei Gericht, Abgabenbehörde oder Kreditinstitut vorgelegt zu werden. Wo ein solcher Nachweis benötigt wird, ist das Verkehrswertgutachten der richtige Weg.

Wofür sie gedacht ist

  • Verkaufsüberlegung — was ist realistisch erzielbar, bevor Sie sich entscheiden
  • Kaufpreisprüfung — ist der geforderte Preis marktgerecht
  • Erste Orientierung bei Erbteilung — bevor entschieden wird, ob ein Gutachten nötig ist
  • Bestandsüberblick — für Eigentümer mehrerer Objekte
  • Vorbereitung einer Finanzierung — als eigene Einschätzung, nicht als Bankunterlage

Wofür sie nicht gedacht ist

Eine Einschätzung ist kein Beweismittel. Sie ersetzt kein Gutachten im Verlassenschafts- oder Aufteilungsverfahren, sie genügt nicht als Nachweis gegenüber dem Finanzamt und sie wird von Kreditinstituten nicht als Bewertungsgrundlage akzeptiert. Wer sie dort einsetzt, verliert Zeit und muss zweimal zahlen.

Deshalb wird bei jeder Anfrage zuerst geklärt, wofür der Wert gebraucht wird — und im Zweifel zur Stufe 2 geraten, auch wenn das für uns der aufwendigere Weg ist.

Der Unterschied im Überblick

MarktwerteinschätzungVerkehrswertgutachten
ZweckIhre eigene EntscheidungNachweis gegenüber Dritten
Erstellt vonImmobilientreuhänderGerichtlich zertifizierter Sachverständiger
GrundlageLage, Zustand, VergleichsdatenLiegenschaftsbewertungsgesetz, begründete Verfahrenswahl
FormKompakte schriftliche Einschätzung mit WertkorridorVollgutachten mit Befund und offengelegter Herleitung
Vorlage bei Gerichtneinja
Vorlage beim Finanzamtneinja
Vorlage bei der Bankneinja
Stichtagsbezugaktueller Marktfrei wählbar, auch rückwirkend
Anrechnung beim Wechsel. Stellt sich heraus, dass doch ein Nachweis gegenüber Dritten benötigt wird, wird das Honorar der Marktwerteinschätzung auf das Gutachtenshonorar angerechnet. Sie zahlen den Umweg nicht doppelt.

Wer die Einschätzung erstellt

Die Marktwerteinschätzung wird von Mag. Robin Holy, Immobilientreuhänder, erstellt. Beide Leistungsstufen kommen aus einem Haus — die Zuordnung folgt der jeweiligen Befugnis: die Wertindikation aus der Praxis des Immobilientreuhänders, das Gutachten aus der gerichtlichen Zertifizierung des Sachverständigen.

Das Institut vermittelt keine Liegenschaften. Eine Einschätzung ist daher nie der Einstieg in ein Verkaufsmandat, sondern die Leistung selbst.

Noch zu ergänzen Umfang der Gewerbeberechtigung (Immobilienmakler, Immobilienverwalter, Bauträger), beruflicher Werdegang, Honorarrahmen und Bearbeitungsdauer.

Bewertung ohne Vermittlungsinteresse

Das Institut vermittelt keine Liegenschaften. Es erbringt ausschließlich Bewertungsleistungen — es besteht daher kein wirtschaftliches Interesse daran, ob ein Kaufvertrag zustande kommt oder zu welchem Preis.

Das ist der entscheidende Unterschied zu einer Bewertung durch ein vermittelndes Unternehmen: Wer an der Provision mitverdient, hat ein Interesse am Ergebnis. Wer ausschließlich bewertet, hat keines. Für Kreditinstitute, Kanzleien und Notariate ist das regelmäßig der Grund, eine Bewertung überhaupt außer Haus zu vergeben.

Für die Gutachtenstätigkeit gilt darüber hinaus Punkt 1.4 der Standesregeln: Zuwendungen oder Vergünstigungen, die geeignet wären, die Objektivität zu beeinträchtigen, dürfen weder gefordert noch angenommen werden — weder vom Auftraggeber noch von Dritten.

Anfrage

Erste Einschätzung, kostenfrei

Für eine Ersteinschätzung genügen Objektart, Adresse und Zweck der Bewertung.